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Neue Veröffentlichtung der ZKI-Kommission IT-Recht

Seit dem 1. August 2024 existiert mit der KI-Verordnung (KI-VO) ein verbindlicher Rechtsrahmen, um die Entwicklung und Nutzung vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz zu fördern sowie Innovationen zu ermöglichen und Risiken zu minimieren. Seitdem treten einzelne Vorschriften gestaffelt in Kraft, worüber der Arbeitskreis IT-Recht im ZKI regelmäßig informiert. 

In der jüngsten Veröffentlichung informieren Karola Möhring und das Sprecherteam des Arbeitskreises zu den Kennzeichnungspflichten, die seit dem 2. August 2026 gelten und alle Hochschulen betreffen. Mit einem stetigen Blick auf den Hochschulbereich behandelt die Publikation folgende Themen:

(1) Hochrisiko-KI-Systeme – Verschiebung von Geltungsbeginnen der Verpflichtungen für Anbieter und Betreiber,
(2) Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 KI-VO, sowie
(3) Behördliche Aufsicht, Umsetzung und Durchsetzungsinstrumente

Die Veröffentlichung ist auf der Website des Arbeitskreises IT-Recht verfügbar.

Ansprechpartnerin im HS-ITZ: Karola Möhring, it-recht@hs-itz.de