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Veröffentlichung der ZKI-Kommission IT-Recht
Mit der Einführung der KI-Verordnung (KI-VO), die am 2. August 2024 in Kraft getreten ist, hat die Europäische Union einen rechtlichen Rahmen geschaffen, um den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) zu regulieren und sicherer zu gestalten. Die Verordnung zielt darauf ab, die Grundrechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger zu schützen, Rechtssicherheit zu schaffen und verbindliche Standards für den Betrieb von KI-Systemen festzulegen. Nachdem am 2. Februar 2025 eine zentrale Bestimmung der Verordnung in Kraft getreten ist, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherstellen müssen, dass alle beteiligten Personen über die notwendige KI-Kompetenz verfügen, gelten ab dem 2. August 2025 weitere spezifische Anforderungen. Ab sofort sind Anbieter von KI-Modellen stärker in die Pflicht genommen.
Hier zur aktuellen Veröffentlichung der ZKI-Kommission IT-Recht.
Ansprechpartnerin im HS-ITZ: Karola Möhring, it-recht@hs-itz.de