Aufsichtsrat

Aufgaben

Der Aufsichtsrat berät über die grundlegende strategische Ausrichtung, nimmt Geschäftsberichte entgegen und genehmigt die Wirtschaftspläne.

Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Bei den vierteljährlichen Treffen des Aufsichtsrates legt der Vorstand Rechenschaft über die Arbeit in den vergangenen Monaten ab. Das Aufsichtsgremium überwacht, inwiefern die Zielsetzung und -erreichung erfolgt und hat die Möglichkeit, Anregungen zu geben und Projekte anzustoßen. Weitere Aufgaben des Aufsichtsrats sind seiner Geschäftsordnung zu entnehmen.

Die Amtszeit des Aufsichtsrates beträgt 3 Jahre.

 

Zusammensetzung

Der Aufsichtsrat wird von der TLPK in Abstimmung mit den Kanzlern benannt. Er besteht aus:

  • zwei Präsidenten/Rektoren und
  • zwei Kanzlern der Thüringer Hochschulen sowie
  • einem externen Sachverständigen.

Ein Vertreter des TMWWDG sowie die Vorstandsmitglieder des ITZ nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

Die Präsidenten/Rektoren und Kanzler sind aus vier unterschiedlichen Hochschulen zu bestimmen. Der Arbeitskreis der Kanzler ist bei der Auswahl mit einzubeziehen. Es ist mindestens ein Vertreter der Fachhochschulen zu bestimmen.