Aufsichtsrat

Aufgaben

Der Aufsichtsrat berät über die grundlegende strategische Ausrichtung, nimmt Geschäftsberichte entgegen und genehmigt die Wirtschaftspläne.

Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Bei den viertel- bzw. halbjährlichen Treffen des Aufsichtsrates legt der Vorstand Rechenschaft über die Arbeit in den vergangenen Monaten ab. Das Aufsichtsgremium überwacht, inwiefern die Zielsetzung und -erreichung erfolgt und hat die Möglichkeit, Anregungen zu geben und Projekte anzustoßen. Weitere Aufgaben des Aufsichtsrats sind seiner Geschäftsordnung zu entnehmen.

Die Amtszeit des Aufsichtsrates beträgt 3 Jahre.

 

Zusammensetzung

Der Aufsichtsrat wird von der TLPK in Abstimmung mit den Kanzlern benannt. Er besteht aus:

  • zwei Präsidenten/Rektoren und
  • zwei Kanzlern der Thüringer Hochschulen sowie
  • einem externen Sachverständigen.

Ein Vertreter des TMWWDG sowie die Vorstandsmitglieder des ITZ nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

Die Präsidenten/Rektoren und Kanzler sind aus vier unterschiedlichen Hochschulen zu bestimmen. Der Arbeitskreis der Kanzler ist bei der Auswahl mit einzubeziehen. Es ist mindestens ein Vertreter der Fachhochschulen zu bestimmen.